RS Vwgh 1996/5/10 95/02/0607

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Veröffentlicht am 10.05.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Lenker ein KFZ ohne Lenkerberechtigung auf einer öffentlichen Straße gelenkt, so vermag die Tatsache, daß er erst auf einem Privatgrundstück von den Meldungslegern kontrolliert werden konnte, an der Verwirklichung des Tatbestandes des § 64 Abs 1 KFG nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020607.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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