RS Vwgh 1996/5/10 94/02/0433

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Veröffentlicht am 10.05.1996
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Index

L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg

Norm

GVG Slbg 1986 §2 Abs1 lita;

Rechtssatz

Wurde mit Notariatsakt zur Umgehung der Bestimmungen des Slbg GVG ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall, der in Wahrheit als Kaufvertrag zu qualifizieren ist, abgeschlossen, so muß für diesen Vertrag jedenfalls die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde gemäß § 2 Abs 1 lit a Slbg GVG 1986 eingeholt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020433.X01

Im RIS seit

31.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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