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L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SalzburgNorm
GVG Slbg 1986 §2 Abs1 lita;Rechtssatz
Wurde mit Notariatsakt zur Umgehung der Bestimmungen des Slbg GVG ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall, der in Wahrheit als Kaufvertrag zu qualifizieren ist, abgeschlossen, so muß für diesen Vertrag jedenfalls die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde gemäß § 2 Abs 1 lit a Slbg GVG 1986 eingeholt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020433.X01Im RIS seit
31.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013