RS Vwgh 1996/5/21 95/11/0386

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1;
ZDG 1986 §19 Abs3;
ZDG 1986 §7 Abs4 idF 1994/187;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/11/0072 1

Stammrechtssatz

Der Zivildienstpflichtige hat einen Anspruch darauf, den ordentlichen Zivildienst in Form des Grundzivildienstes (§ 7 Abs 1 und 3 ZDG) - abgesehen von den in § 7 Abs 1 ZDG genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung wird er in seinen Rechten verletzt (Hinweis E 25.3.1988, 88/11/0011, VwSlg 12688 A/1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110386.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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