RS Vwgh 1996/5/22 92/14/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1996
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z3;
EStG 1972 §24 Abs3;
EStG 1972 §28;

Rechtssatz

Die im Pachtvertrag vereinbarten Fälle der vorzeitigen Vertragsauflösung (insbesondere Nichtzahlung des Pachtschillings, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einstellung des Gewerbebetriebes) sind solche, die in erster Linie nur der Sicherung der finanziellen Mindestinteressen des Verpächters dienen - etwa einen Pachtvertragsabschluß mit einem anderen Pächter ermöglichen - aber keineswegs darauf schließen lassen, daß der Verpächter den Betrieb wieder auf eigene Rechnung führen wird (Hinweis E 22.10.1982, 2639/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140142.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten