RS Vwgh 1996/5/22 95/21/0232

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §140 Abs1;
AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/29 95/18/1006 1

Stammrechtssatz

Der Unterhalt eines Fremden, dem finanzielle Mittel ausschließlich von seiner obsorgeberechtigten Mutter bereitgestellt werden, ist in Österreich als nicht gesichert anzusehen, wenn der Antrag der Mutter auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung rechtskräftig abgewiesen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210232.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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