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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §81 Abs2;Rechtssatz
Ist eine Liegenschaft von der Versorgungsleitung einer Wassergenossenschaft lediglich durch die vorbeiführende Straße getrennt und könnte ein ca 20 m langer Hausanschluß über diese Straße den Anschluß ermöglichen, dann ist diese Liegenschaft eine benachbarte iSd § 81 Abs 2 WRG, da unter diesem Begriff sowohl unmittelbar als auch mittelbar angrenzende Grundstücke zu verstehen sind (Hinweis Haager-Vanderhaag, Kommentar zum Wasserrechtsgesetz, 340).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070039.X03Im RIS seit
12.11.2001