RS Vwgh 1996/5/23 96/07/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1996
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §81 Abs2;

Rechtssatz

Ist eine Liegenschaft von der Versorgungsleitung einer Wassergenossenschaft lediglich durch die vorbeiführende Straße getrennt und könnte ein ca 20 m langer Hausanschluß über diese Straße den Anschluß ermöglichen, dann ist diese Liegenschaft eine benachbarte iSd § 81 Abs 2 WRG, da unter diesem Begriff sowohl unmittelbar als auch mittelbar angrenzende Grundstücke zu verstehen sind (Hinweis Haager-Vanderhaag, Kommentar zum Wasserrechtsgesetz, 340).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070039.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten