RS Vwgh 1996/5/29 96/03/0016

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs1;

Rechtssatz

Ein Fahrstreifenwechsel liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Fahrtrichtung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät (Hinweis E 11.5.1983, 82/03/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030016.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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