RS Vwgh 1996/5/30 95/19/0067

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Rechtssatz

Um dem Vorbringen des Asylwerbers insgesamt asylrechtliche Relevanz zuzusprechen, ist es keinesfalls erforderlich, daß gegen den Asylwerber bereits tatsächlich Verfolgungshandlungen gesetzt wurden; umso weniger, daß der Asylwerber Verfolgung bereits erdulden mußte. Die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung genügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190067.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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