RS Vwgh 1996/5/31 92/12/0275

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Veröffentlicht am 31.05.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Einer langen und umfangreichen Einschulung iSd § 40 Abs 2 Z 3 BDG 1979 bedarf es dann nicht, wenn der Beamte über die erforderlichen Gesetzeskenntnisse im Hinblick auf die von ihm positiv abgelegte Dienstprüfung verfügen muß und sich mit der seither eingetretenen Änderungen als erfahrener Beamter (hier: Kriminalbeamter) vertraut machen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992120275.X03

Im RIS seit

05.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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