RS Vwgh 1996/6/3 96/10/0001

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Veröffentlicht am 03.06.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Die Haltung von zwei bis drei Stück Rehwild in einem Wildgatter zum Zweck der Freizeitgestaltung und der Fleischproduktion für den Eigenbedarf liegt nicht im öffentlichen Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche iSd § 17 Abs 2 ForstG 1975.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100001.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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