RS Vwgh 1996/6/13 96/18/0226

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Veröffentlicht am 13.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

FlKonv;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird über Antrag des Fremden, eines türkischen Staatsangehörigen, mit dem angefochtenen Bescheid festgestellt, daß keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestehen, daß der Fremde in der Türkei gem § 37 Abs 1 oder § 37 Abs 2 FrG 1993 bedroht sei, so kann der Fremde durch den genannten Bescheid nicht "in seinem Recht auf Anerkennung als Flüchtling gem der FlKonv 1955 idF des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl 1974/78", verletzt sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180226.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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