RS Vwgh 1996/6/18 94/04/0183

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

ABGB §897;
AVG §13 Abs1;
MEG 1950 §57 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bedingte Prozeßhandlungen sind im allgemeinen unzulässig (Hinweis E 8.3.1994, 93/05/0117; hier war die Erklärung des Bf iZm den Begleitumständen als Antrag auf Durchführung der vom Leiter des Eichamtes vorgeschlagenen Nacheichung anzusehen, uzw trotz des Zusatzes, daß eben geeicht werden soll, wenn es notwendig ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040183.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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