RS Vwgh 1996/6/18 96/04/0030

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
BefNwV Fußpfleger Kosmetiker Masseure 1965;
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Wenn die belBeh bei der Beurteilung der tatsächlichen Befähigung Vorschriften der Befähigungsnachweisverordnung insoweit heranzieht, als sie aus dem Erfordernis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit nach Ablegung der Lehrabschlußprüfung für den Erwerb der vollen Befähigung für den vorliegenden Fall gefolgert hat, daß eine praktische Tätigkeit von 18 Monaten nach Absolvierung der Lehrabschlußprüfung auch für den Erwerb der hinreichenden tatsächlichen Befähigung nicht ausreiche, so ist dies nicht unschlüssig.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040030.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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