RS Vwgh 1996/6/19 95/01/0448

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs6;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Einem beim VwGH gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gem § 62 Abs 1 VwGG iVm § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (hier erübrigt sich diese Entscheidung angesichts der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010448.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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