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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Rechtssatz
Die Erlangung von Verfolgungssicherheit im Durchreisestaat ist völlig unabhängig von der Kenntnis österreichischer Rechtsvorschriften, sodaß die geltend gemachte Entschuldbarkeit des vermeintlichen Rechtsirrtums hinsichtlich der österreichischen Rechtslage ungeprüft bleiben konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010226.X01Im RIS seit
20.11.2000