RS Vwgh 1996/6/25 94/11/0003

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StVO 1960 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/18/0173 2

Stammrechtssatz

Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110003.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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