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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/18/0173 2Stammrechtssatz
Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110003.X01Im RIS seit
12.06.2001