RS Vwgh 1996/6/25 95/11/0330

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Bei der im Grunde des § 66 Abs 3 KFG vorzunehmenden Wertung und der gem § 73 Abs 2 abzugebenden Prognose fällt zu Lasten des Lenkerberechtigten besonders ins Gewicht, daß er nicht nur besonders gefährliche Verhältnisse durch das Befahren der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung herbeigeführt hat, sondern diese auch über längere Zeit hindurch aufrechterhalten hat, indem er das Fahrzeug auf der Überholspur abstellte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110330.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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