RS Vwgh 1996/6/25 95/17/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1996
beobachten
merken

Index

L34001 Abgabenordnung Burgenland
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §83 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
LAO Bgld 1963 §60 Abs4;

Rechtssatz

Wird gegen den zweitinstanzlichen, an zwei Gesamtschuldnern (Ehegatten) gerichteten Abgabenbescheid Vorstellung in "wir"-Form erhoben und nur von einem der Ehepartner unterfertigt, so kann dieses Rechtsmittel gem § 60 Abs 4 Bgld LAO auch als namens des anderen Ehepartners eingebracht angesehen werden.

Schlagworte

Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170070.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten