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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die spekulative Annahme der belBeh, die Asylwerberin habe ihre Verfolgung nicht allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe iSd § 1 Z 1 AsylG 1991, nämlich zur Familie des wegen seiner politischen Tätigkeit gesuchten Ehegatten, erlitten, da die Behörden nach vernünftiger Auffassung genauso verfolgt hätten, wenn bloß amtsbekannte Freundschaft als sozialer Kontakt bestanden hätte, ist nicht schlüssig (Hinweis E 23.5.1995, 94/20/0806).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200423.X01Im RIS seit
20.11.2000