RS Vwgh 1996/6/26 95/16/0256

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern
41/05 Stiftungen Fonds

Norm

GmbHG §75 Abs2;
GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1;
GrEStG 1987 §1 Abs3 Z3;
PSG 1993 Art8 Abs1 Z1;
PSG 1993 Art8 Abs1 Z2;
PSG 1993 Art8 Abs2 Z7;

Rechtssatz

Der Befreiungstatbestand des Art VIII Abs 1 Z 1 und 2 PSG 1993 bezieht sich auf die ZUWENDUNG INLÄNDISCHEN VERMÖGENS, worunter gem Art VIII Abs 2 Z 7 legcit BETEILIGUNGEN AN KÖRPERSCHAFTEN zu verstehen sind, die im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben. Der Befreiungstatbestand betrifft demnach zB den Erwerb von Geschäftsanteilen durch eine Privatstiftung an inländischen GmbH mit inländischem Grundvermögen. Mit der in Art VIII Abs 1 PSG 1993 normierten Befreiung von der Grunderwerbsteuer sind jedenfalls die Fälle gem § 1 Abs 3 Z 1 und gem § 1 Abs 3 Z 3 GrEStG 1987 gemeint. Diese Erwerbstatbestände betreffen den sogenannten MITTELBAREN ERWERB einer Berechtigung an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Grundstücken (Hinweis Fellner, Gebühren und Vekehrsteuern, Band II, 03ter Teil, GrEStG 1987, Rz 292 Abs 5).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160256.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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