RS Vwgh 1996/6/26 96/07/0010

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070010.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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