RS Vfgh 1994/3/12 B1791/92

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Veröffentlicht am 12.03.1994
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
EStG 1988 §10
EStG §23a

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Verlusten des Kommanditisten nach aufhebendem Erkenntnis des VfGH; sachliche Rechtfertigung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflichtungen nur nach Maßgabe ihrer Erfüllung zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Abschreibungsgesellschaften; keine Bedenken gegen die Maßgeblichkeit des Betriebsvermögens; kein Verbot einer unterschiedlichen Behandlung von Kommanditisten und voll haftenden Gesellschaftern hinsichtlich des Einflusses von Investitionsbegünstigungen auf das steuerliche Betriebsvermögen

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Verlusten des Kommanditisten in §23a EStG 1972 idF BGBl 80/1987 nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfSlg. 10731/1985).

Wenn ein Gesetzgeber, der die Steuervermeidung durch sogenannte Abschreibungsgesellschaften bekämpfen will, Manipulationen mit gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen dadurch begegnet, daß er Verpflichtungen nur nach Maßgabe ihrer Erfüllung steuerlich berücksichtigt, verfolgte er damit ein berechtigtes Ziel mit tauglichen Mitteln. Es steht dem Kommanditisten dann die Möglichkeit offen, die ihn belastenden Verpflichtungen durch Erfüllung zur steuerlichen Geltung zu bringen. Der Verfassungsgerichtshof teilt unter diesen Umständen die allgemeinen Bedenken der Beschwerde gegen die Maßgeblichkeit des Betriebsvermögens nicht.

Es ist Sache des Gesetzgebers, die beabsichtigten positiven gegen die möglichen negativen Auswirkungen einer Maßnahme abzuwägen. Daß der Gesetzgeber nunmehr - in §10 EStG 1988 - die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen allgemein davon abhängig macht, daß hiedurch keine Verluste entstehen, erlaubt keinen Rückschluß auf ein Verbot einer (im Ergebnis) unterschiedlichen Behandlung von Kommanditisten und voll haftenden Gesellschaftern in diesem Punkt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Verlustzuweisung, Verlustabschreibung, Gewinnermittlung (Einkommensteuer), Betriebsvermögen, Kommanditgesellschaft, Investitionsfreibetrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1791.1992

Dokumentnummer

JFR_10059688_92B01791_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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