RS Vwgh 1996/6/26 95/12/0193

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974;
AVG §56;
DVG 1984 §1 Abs1;
KHSchOrgG §9 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Bei dem durch einen erteilten Lehrauftrag begründeten Rechtsverhältnis handelt es sich um ein Rechtsverhältnis eigener Art im Rahmen des öffentlichen Rechts. Über die mit ihm in direktem Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (Besoldung, Übergenuß) ist mit verwaltungsrechtlichem Bescheid zu entscheiden (Hinweis E VfGH 12.10.1966, VfSlg 5366/1966). Da aber gem § 9 Abs 1 Z 4 KHSchOrgG durch die Erteilung eines Lehrauftrages kein Dienstverhältnis begründet wird, kommt dem DVG 1984 keine Bedeutung zu.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120193.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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