RS Vwgh 1996/6/26 95/12/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2;
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §7 Abs4;
AVG §68 Abs2;
GehG 1956 §13a impl;
KHSchOrgG §9 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Einer entsprechenden Darstellung des bescheidmäßigen Rechtsgrundes für den konkreten Anspruch (hier: Bescheid über die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages) kommt insb dann entscheidende Bedeutung zu, wenn möglicherweise rechtswidrige Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Erst nach Richtigstellung bzw Behebung dieser Bescheide nach den im Verwaltungsverfahren vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten der Berichtigung bzw Durchbrechung der Rechtskraft kann rechtens ein Übergenuß ermittelt werden.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120004.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten