RS Vwgh 1996/6/27 94/18/0353

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FrG 1993 §18 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Von der Tatsache des Einschreitens eines in § 18 Abs 2 Z 8 FrG 1993 genannten Organs auf die Richtigkeit des Erhebungsberichtes zu schließen, stellt keinesfalls eine schlüssig begründete Beweiswürdigung iSd § 60 AVG dar (hier hat der Fremde eingewendet, lediglich mit dem Chef in der Küche anläßlich eines Besuches gesprochen zu haben).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994180353.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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