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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §20 Abs2;Rechtssatz
Nach seinem klaren Wortlaut stellt § 20 Abs 2 FrG 1993 im Zusammenhang mit der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ausdrücklich auf die Frage der Möglichkeit der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ab und ist somit von den mit der Handhabung des FrG 1993 betrauten Behörden zu vollziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996180249.X01Im RIS seit
20.11.2000