RS Vwgh 1996/7/10 92/15/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Eine degressive AfA stellt eine Ausnahme dar, die durch im besonderen Fall bestehende außergewöhnliche Gegebenheiten, insbesondere eine außerordentliche Entwertung in den ersten Jahren der Nutzung, gerechtfertigt sein muß. Es muß sich allerdings um eine durch erhöhte technische oder wirtschaftliche Abnutzung bedingte Entwertung handeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150157.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten