RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

EStG 1988 §22 Z1;
EStG 1988 §25;
UOG 1975 §23 Abs1;
UOG 1975 §38 Abs4;
UStG 1972 §2;

Rechtssatz

Darin, daß ein Lehrbeauftragter für einzelne nicht geleistete Stunden seines Lehrauftrages kein Entgelt erhält, kann noch kein ein Dienstverhältnis ausschließendes Unternehmerrisiko erblickt werden (Hinweis E 10.2.1987, 86/14/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150142.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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