RS Vwgh 1996/7/10 95/15/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

KHSchOrgG §9 Abs1 Z4;
KHSchOrgG §9 Abs1 Z5;
UOG 1975 §38 Abs4;
UStG 1972 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0144 E 3. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob die Tätigkeit eines Gastprofessors (hier: an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit als Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 ausgeübt wird oder nicht, bestimmt sich nicht allein nach der Vorschrift des § 9 Abs 1 Z 5 KHSchOrgG (wonach durch eine solche Tätigkeit kein Dienstverhältnis begründet wird), sondern ist davon abhängig, ob nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Merkmale für die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit überwiegen (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur MwSt II, Anm 177 zu § 2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150141.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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