RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0014

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §198 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Daß die Abgabenbehörde auf die Aussage des Betriebsprüfers nicht näher eingegangen ist, stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, weil es nicht auf die Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Abgabepflichtigen durch den Betriebsprüfer, sondern auf die der Abgabenbehörde ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150014.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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