RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0020

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §161;
BAO §48;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Das Vorschützen von in das Ausland zu zahlenden Provisionen und Lizenzen eignet sich in besonderem Maße dazu, bei der inländischen Besteuerung des Einkommens eine Abgabenverkürzung zu bewirken. Solcherart ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Behörde unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehung (Hinweis E 26.9.1990, 86/13/0097) einen entsprechenden Nachweis gefordert hat und mangels eines Nachweises die Anerkennung von Betriebsausgaben versagt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130020.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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