RS Vwgh 1996/7/31 92/13/0163

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
BAO §276;
BAO §279;
BAO §284;

Rechtssatz

Ein Verfahrensmangel, der vorliegt, wenn dem Abgabepflichtigen im Verfahren vor Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den durchgeführten Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu äußern, wird durch die Möglichkeit, im Berufungsverfahren entsprechendes Sachverhaltsvorbringen zu erstatten, saniert (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130163.X02

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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