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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 88/04/0042 B 29. Juni 1988 RS 1(hier: wasserrechtliche Bewilligung unter Nebenbestimmungen, die mit der Beschwerde bekämpft werden)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage unter Vorschreibung einer Auflage - Wird dem Bf mit dem angefochtenen Bescheid die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage (hier Gastgewerbebetrieb) unter Vorschreibung einer Auflage erteilt, so kann der Beschwerde schon deshalb keine aufschiebene Wirkung zuerkannt werden, weil durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs 2 VwGG der Bf nicht die von ihm angestrebte Rechtsstellung erlangen könnte, die geänderte Betriebsanlage ohne Beachtung der von ihm bekämpften Auflage betreiben zu dürfen (Hinweis B 5.11.1987, AW 87/04/0056).
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchBesondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:AW1995070055.A01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009