RS Vfgh 1994/6/13 A18/93

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Veröffentlicht am 13.06.1994
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Index

16 Medienrecht
16/01 Medien, Presseförderung

Norm

B-VG Art137 / Allg
PresseförderungsG 1985 §2 Abs1
VfGG §38

Leitsatz

Zurückweisung der Klage einer Zeitungsverlagsgesellschaft gegen den Bund auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Förderungsmitteln nach Maßgabe des PresseförderungsG 1985 mangels Bestehen eines Rechtsanspruchs

Rechtssatz

Auch ein Klagebegehren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechts oder Rechtsverhältnisses ist jedenfalls nur so weit zulässig, als es sich um die Feststellung eines nach Art137 B-VG klagbaren Anspruchs handelt.

Das PresseförderungsG 1985 räumt den Verlegern von Tages- oder Wochenzeitungen keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderungsmitteln nach diesem Bundesgesetz ein.

Entscheidungstexte

  • A 18/93
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 13.06.1994 A 18/93

Schlagworte

Presseförderung, VfGH / Klagen, Subventionen (Presseförderung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:A18.1993

Dokumentnummer

JFR_10059387_93A00018_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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