RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0160

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §12 Abs6;
AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der schriftlichen Verständigung gemäß § 12 Abs 6 ADV vom Ergebnis der auf Grund einer Beschwerde an die Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten angestellten Überlegungen kommt keine Bescheidqualität zu (Hinweis B 19.1.1988, 87/11/0263, VwSlg 12610 A/1988).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110160.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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