RS Vwgh 1996/8/6 96/17/0078

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §212 Abs1;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;
LAO Wr 1962 §92;

Rechtssatz

Die Angaben, die eine Beurteilung des Vorliegens einer erheblichen Härte ermöglichen können, müssen grundsätzlich bereits im Antrag, mit dem um die Begünstigung angesucht wird, enthalten sein, vom Begünstigungswerber also aus eigenem Antrieb (initiativ) geltend gemacht werden (keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, den Abgabepflichtigen zur Erstattung weiteren Vorbringens aufzufordern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996170078.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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