RS Vwgh 1996/8/8 95/10/0206

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

AVG §33 Abs3;
AVG §45 Abs2;
AVG §63 Abs5;
PO §30;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Freistempelaufdruck kommt weder die Wirkung zu, den Postlauf in Gang zu setzen, noch - insbesondere angesichts einer gegenteiligen amtlichen Beurkundung (hier: das Datum des Freistempelaufdrucks lag vier Tage vor dem Datum des Poststempels) - ein Beweiswert in der Richtung, daß das Schriftstück an dem im Freistempelaufdruck bezeichneten Tag von der Post in Behandlung genommen worden wäre.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100206.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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