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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/10/0090 E 9. April 1984 RS 1(Dabei können auch "generalisierende" Bezeichnungen gesundheitsbezogen iSd § 9 LMG 1975 sein)Stammrechtssatz
Entscheidend dafür, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist (Hinweis auf das E des VwGH vom 29.6.1981, 3417/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993100220.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010