RS Vwgh 1996/8/8 93/10/0220

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Veröffentlicht am 08.08.1996
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/10/0090 E 9. April 1984 RS 1(Dabei können auch "generalisierende" Bezeichnungen gesundheitsbezogen iSd § 9 LMG 1975 sein)

Stammrechtssatz

Entscheidend dafür, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist (Hinweis auf das E des VwGH vom 29.6.1981, 3417/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993100220.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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