RS Vwgh 1996/9/3 95/04/0189

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Veröffentlicht am 03.09.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Rechtssatz

Ist anzunehmen, daß sich die Inanspruchnahme einer Betriebsanlage durch Kunden in Zukunft noch bedeutend erhöhen werde, hat die Beh anhand des Projektes zunächst die möglichen für die Nachbarn belastendsten Betriebszustände festzustellen und sodann im Wege der Berechnung und Schätzung die damit verbundenen Immissionen zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040189.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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