Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §78 Abs2;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung des § 78 Abs 2 GewO 1994 beseitigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040094.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.04.2012