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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/26 95/19/0032 1Stammrechtssatz
Jeder Übergriff eines Organwalters ist zunächst ein "Übergriff einer Einzelperson", das Organhandeln ist jedoch in der Regel den staatlichen Behörden zuzurechnen. Die Zurechnung kann nur in seltenen Fällen, zB wenn die Mißhandlung rechtswidrig erfolgte und der Organwalter auch hiefür zur Verantwortung gezogen wird, durchbrochen werden (vgl B 15.11.1993, 92/10/0037, VwSlg 13933/A).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200217.X02Im RIS seit
20.11.2000