RS Vwgh 1996/9/11 95/20/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/26 95/19/0032 1

Stammrechtssatz

Jeder Übergriff eines Organwalters ist zunächst ein "Übergriff einer Einzelperson", das Organhandeln ist jedoch in der Regel den staatlichen Behörden zuzurechnen. Die Zurechnung kann nur in seltenen Fällen, zB wenn die Mißhandlung rechtswidrig erfolgte und der Organwalter auch hiefür zur Verantwortung gezogen wird, durchbrochen werden (vgl B 15.11.1993, 92/10/0037, VwSlg 13933/A).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200217.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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