RS Vwgh 1996/9/12 94/15/0019

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
BAO §23;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1;

Rechtssatz

Unter Fremden nimmt ein Vermieter bei der Vereinbarung des Mietzinses nicht darauf Rücksicht, daß sich die eine Mieterin (hier Ehegattin des Vermieters) in der "Anlaufperiode" ihrer betrieblichen Tätigkeit und die andere Mieterin (hier Tochter des Vermieters) in der Phase nach Aufnahme ihrer Berufstätigkeit im Anschluß an ihr Studium befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150019.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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