RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0185

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs3;
AsylG 1991 §2 Abs4;

Rechtssatz

Die Annahme der belangten Behörde über das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative in einem konkreten befriedeten Teil des Heimatlandes des Asylwerbes kann nicht durch die nicht näher konkretisierte Befürchtung entkräftet werden, der Verfolgerstaat werde das Gebiet EINES TAGES überfallen. Stellt sich diese Befürchtung nachträglich als begründet heraus, so liegt ein Nachfluchtgrund vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200185.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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