RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0284

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0256 2

Stammrechtssatz

Dem Einwand des Asylwerbers, der Geheimdienst versuche allerorten, seiner habhaft zu werden, weshalb er als Widerstandskämpfer auch in der von den Alliierten im Nordirak eingerichteten kurdischen Sicherheitszone nördlich des 36ten Breitengrades wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben müsse, hätte die Berufungsbehörde jedenfalls anderslautende Ermittlungsergebnisse im Rahmen des Parteiengehörs entgegenhalten müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200284.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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