RS Vwgh 1996/9/12 95/20/0067

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auf der Grundlage der von der belBeh selbst getroffenen Annahme, der Geheimdienst des Verfolgerstaates werde bei Wahrnehmung von Kontakten der Botschaftsangehörigen mit Oppositionellen jedenfalls "reagieren" und sich nicht mit der Beschattung begnügen, erscheint eine Meldung des Geheimdienstes an die Heimatbehörden geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hervorzurufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200067.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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