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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Auf der Grundlage der von der belBeh selbst getroffenen Annahme, der Geheimdienst des Verfolgerstaates werde bei Wahrnehmung von Kontakten der Botschaftsangehörigen mit Oppositionellen jedenfalls "reagieren" und sich nicht mit der Beschattung begnügen, erscheint eine Meldung des Geheimdienstes an die Heimatbehörden geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hervorzurufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200067.X01Im RIS seit
20.11.2000