RS Vwgh 1996/9/17 92/14/0100

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen insoweit nicht vor, als der echte stille Gesellschafter die Einlage nicht durch die Verrechnung mit den erzielten und in den Bilanzen ausgewiesenen Verlusten, sondern darüberhinaus wegen des Konkurses des Inhabers des Handelsgewerbes verloren hat. Der bloße Untergang des Vermögensstammes führt nämlich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht zu Werbungskosten (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 EStG 1988 allgemein Tz 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140100.X05

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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