RS Vwgh 1996/9/17 93/14/0055

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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L50604 Hort Kindergarten Oberösterreich
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

Kindergarten- und HortG OÖ;
UStG 1972 §4 Abs2 Z2;

Beachte

Besprechung in SWK 1997/10, S 277-279;

Rechtssatz

Der vom Land einer Gemeinde gewährte Zuschuß für die Beförderung von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches unterliegt als Entgelt von dritter Seite der Umsatzsteuer, weil die Gewährung des Zuschusses erkennbar so mit einem konkreten Leistungssaustausch verknüpft ist, daß ohne die konkrete Beförderung von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches der Landeszuschuß nicht gewährt würde (Hinweis E 21.10.1993, 91/15/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993140055.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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