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L50604 Hort Kindergarten OberösterreichNorm
Kindergarten- und HortG OÖ;Beachte
Besprechung in SWK 1997/10, S 277-279;Rechtssatz
Der vom Land einer Gemeinde gewährte Zuschuß für die Beförderung von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches unterliegt als Entgelt von dritter Seite der Umsatzsteuer, weil die Gewährung des Zuschusses erkennbar so mit einem konkreten Leistungssaustausch verknüpft ist, daß ohne die konkrete Beförderung von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches der Landeszuschuß nicht gewährt würde (Hinweis E 21.10.1993, 91/15/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993140055.X02Im RIS seit
20.11.2000