RS Vwgh 1996/9/19 95/19/0077

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Veröffentlicht am 19.09.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt es nicht bloß auf die tatsächliche politische Gesinnung des Asylwerbers an, auch die ihm seitens der Verfolger unterstellte politische Gesinnung ist asylrechtlich relevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190077.X02

Im RIS seit

30.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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