RS Vwgh 1996/9/19 96/07/0137

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Veröffentlicht am 19.09.1996
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §2 Abs1;
FlVfGG §2 Abs3;
FlVfLG Krnt 1979 §2 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §4 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einem Grundstückseigentümer ist nicht das Recht eingeräumt, daß auch seine Grundstücke einem einzuleitenden oder schon eingeleiteten Kommassierungsverfahren mitunterzogen werden, weil das Unterbleiben einer Einbeziehung seiner Grundstücke in das Verfahren seine Rechtsposition nicht berührt und ihm auf die Wahrnehmung öffentlicher Interessen durch Einbeziehung auch seiner Grundstücke in das Verfahren kein Rechtsanspruch zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070137.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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