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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/0956 1 VwSlg 13818 A/1993Stammrechtssatz
Verfolgung eines Asylwerbers kann nur dann angenommen werden, wenn aus objektiver Sicht ein Verbleib in seinem Heimatland unerträglich ist und sich die behaupteten, maßgeblichen Umstände auf das gesamte Gebiet seines Heimatlandes beziehen und er Schutz vor Verfolgung nicht in anderen Teilen seines Heimatlandes finden konnte (Hinweis E 10.3.1993, 93/01/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190072.X01Im RIS seit
20.11.2000